Glossar

Erbscheinsantrag

Zur Erlangung eines Erbscheins muss ein entsprechender Antrag entweder beim zuständigen Nachlassgericht (kostengünstiger) oder einem Notar gestellt werden.

Dazu werden folgende Dokumente zur Vorlage benötigt:

  • Personalausweis des Antragstellers (m/w/d)
  • Sterbeurkunde des Erblassers (m/w/d)
  • Personenstandsurkunde wie Geburtsurkunde, Familienstammbuch
  • Letztwillige Verfügung (Testament)

Das Testament muss dann zunächst amtlicherseits eröffnet werden, damit ein entsprechender Erbschein ausgestellt werden kann.