Glossar
Vermächtnis
Ein Vermächtnis hat per se nichts mit einer Erbenstellung oder der einer pflichtteilsberechtigten Person zu tun. Vielmehr geht es bei dem Vermächtnis darum, das u.U. der oder die Erben verpflichtet werden z.B. Wertgegenstände oder Geldvermögen an den bezeichneten Vermächtnisnehmer oder die Vermächtnisnehmerin herauszugeben oder diesen zu verschaffen. Der oder die Vermächtnisnehmer können dadurch die ihnen zugedachten Ansprüche gegen die Erben geltend machen.