Wer in einem Fach Meister ist, sollte sofort anfangen auf einem anderen Gebiet Lehrling zu sein!
Fortbildungen
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) ist jeder Fachanwalt gehalten, pro Fachanwaltschaft und Jahr 15 Fortbildungsstunden der Rechtsanwaltskammer gegenüber selbständig nachzuweisen.
Da ich als Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht tätig bin und zusätzlich die theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht nachgewiesen habe, habe ich mich pro Jahr insgesamt 45 Stunden auf den drei genannten Rechtsgebieten fortzubilden.
Hinzu kommt die Fortbildung als Mediator, so dass ich insgesamt im Jahr 60 Stunden Fortbildung absolviere.
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