Unternehmens­nachfolge

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Ein Neuanfang beinhaltet
immer auch Chancen,
selbst dort,
wo andere keine sehen!

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Das Rechtsgebiet der Unternehmensnachfolge - Mergers (Fusionen) and Acquisitions (Übernahmen/Erwerbe) -, Kauf als 100prozentiger Erwerb der Anteile einer Unternehmung, dem ich mich in einem Postgraduierten-Studiengang an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gewidmet und erfolgreich mit der Graduierung zum "Master of Laws" (LL.M.) im Fach „Mergers & Acquisitions (M&A) abgeschlossen habe, beinhaltet Dienstleistungen zur strategischen Neu- und Umorientierung von Unternehmen.

Dabei biete ich Unterstützung und Beratung bei folgenden Vorgängen an:

  • Kauf oder Verkauf von ganzen Unternehmen und Beteiligungen, z.B. im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder anlässlich scheidungsverursachter Vermögensauseinandersetzungen
  • Beratung und Koordination einer Kaufs- oder Verkaufstransaktion unter betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Kriterien
  • Auswahl und Vermittlung von Verkäufern und Käufern
  • Zusammenstellung einer Finanzierung des Erwerbers unter einer möglichen Heranziehung von Finanzintermediären
  • Betreuung (Post Merger Integration) im Anschluss an eine Unternehmenszusammenführung, bei der es insbesondere um eine zweckoptimale Integration des neu gekauften Unternehmens in den Unternehmensverbund des Erwerbers bzw. Herauslösung des verkauften Unternehmens aus dem Unternehmensverbund des Verkäufers geht.

Burandt / Zacher-Röder, Unternehmertestament

Ein Neuanfang beinhaltet immer auch Chancen, selbst dort, wo andere keine sehen!

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Wolfgang Burandt (Hrsg.) Beck'sches Mandatshandbuch "Erbrechtliche Unternehmensnachfolge"

Familien Charta

Eine Familien Charta kann Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienunternehmens vermeiden.

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