Erbschaft steuern -
statt Erbschaftsteuern

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Erbrecht

Erbrecht
Urkunde Fachanwalt für Erbrecht

Erbschaft steuern -
statt Erbschaftsteuern

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Nach erfolgter Qualifikation hat mir der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im März 2006 gestattet die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" führen zu dürfen.

Das von mir bearbeitete Erbrecht umfasst u.a.:


Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts bilde ich als Dozent im Rahmen eines Fortbildungskurses deutschlandweit Fachanwälte für Erbrecht sowie Studierende, die sich mit der Unternehmensnachfolge und anderen ausgewählten Erbrechtsthemen befassen, aus.

Im Übrigen kann ich auf dem Gebiet des Erbrecht neben zahlreichen bearbeiteten Einzelfällen auf folgende Tätigkeiten und Veröffentlichungen verweisen:

Man muss sich nicht ständig mit dem Tod beschäftigen.
Aber man kann dem Tod auch nicht ständig ausweichen.

Prof. Dr. Wolfgang Burandt

Familien Charta

Eine Familien Charta kann Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienunternehmens vermeiden.

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Dozentur

Umfangreiche Vortragstätigkeit bei Banken und Finanzintermediären zu zahlreichen erbrechtlichen Fragestellungen