Glossar

Scheidung

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung (Beschluss) auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Dies kann allerdings nur geschehen, wenn die Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Unwiderlegbar wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.