Glossar

Versorgungsausgleich

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind im sogenannten Scheidungsverbund auch Fragen des sogenannten Versorgungsausgleichs zu regeln. Dabei geht es um die gesetzlich, betrieblich oder privaten Anwartschaften zur Erlangung einer Versorgungsrente nach Eintritt in das Rentenalter.
Dabei kommt es regelmäßig zu einem Ausgleich der erworbenen Anwartschaften zwischen den Ehepartnern bezogen auf die Ehezeit. Dabei können betriebliche Altersversorgungsansprüche unter Umständen abgetreten oder abgefunden werden. Letztlich hat die Durchführung des Versorgungsausgleichs für den Partner, der Anwartschaften auf den anderen Ehepartner zu übertragen hat, erhebliche Auswirkungen auf dessen Altersversorgung, was häufig erst zu Beginn des Eintritts in das Rentendasein virulent wird.
Es ist daher dringend anzuraten, nach Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglichen Kürzungen der erworbenen Anwartschaften - sofern möglich - durch entsprechende finanzielle Vorkehrungen, den Verlust der übertragenen Rentenanwartschaften anderweitig auszugleichen.