Glossar

Zugewinn

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Anfangsvermögen ist das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört.
Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört.
Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Wechsel in einen anderen Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten beendet, kommt es im Regelfall zum Zugewinnausgleich.