Glossar

Sorgerechtsverfügung

Die meisten Erziehungsberechtigten gehen fälschlicherweise von der rechtlichen Situation aus, dass für den Fall, dass sie zu einem Zeitpunkt versterben, in dem ihre Abkömmlinge noch minderjährig sind (vgl. § 1677 BGB), das sog. Sorgerecht entweder auf einen oder mehrere Großeltern oder den oder die Paten übergeht. Dem ist allerdings nicht so. Deshalb ist es angezeigt für derartige Fälle entsprechende Vorkehrungen zu treffen und mittels Sorgerechtsverfügung entsprechende  Personen zur möglichen Übernahme des Sorgerechts auszuwählen und zu bestimmen, bevor das Familiengericht eine entsprechende Anordnung, möglicherweise nach einen zeitweisen oder dauerhaften Heimaufenthalt trifft.



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