Glossar

Erbrechtliche Regelungsmöglichkeiten im Bereich der Unternehmensnachfolge

Dieser Themenbereich ist äußerst komplex.
Zum einen ist zu unterscheiden zwischen Regelungen zu Lebzeiten des späteren Erblassers und Prinzipals und Regelungsinhalten, die erst nach Eintritt des Erbfalls eintreten sollen. Dabei ist insbesondere bei Familienunternehmen Rücksicht auf die Ziele des Erblassers und die einzelnen Umstände einer Unternehmensnachfolge zu nehmen. Je nach Gesellschaftsform, ob oHG, KG, GmbH oder Aktiengesellschaft sind dabei die gesellschaftsrechtlichen Erfordernisse zu berücksichtigen, so dass erbrechtliche Verfügungen mit den gesellschaftsrechtlichen Satzungen und Vertragsinhalten abzustimmen und inhaltlich zu koordinieren sind. Dabei ist die Entstehung von Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen, dem unter Umständen durch Pflichtteilsvermeidungsstrategien entgegen getreten werden kann. Abschließend sind die getroffenen Regelungsinhalte unter dem Gesichtspunkt der steuerrechtlichen Optimierung zu beleuchten.
Nach allem stellen erbrechtliche Unternehmensnachfolgeregelungen die „hohe Schule“ des Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts dar.