Glossar

Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören, außer den vom Erblasser herrührenden Schulden, die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.
Der Erbe trägt auch die Kosten der Beerdigung des Erblassers.