Glossar

Pflichtteilsrecht

Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Das gleich Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.