Glossar

Steuerliche Auswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen des Erbfalls sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) vom 27. Februar 1997 geregelt.

Steuerliche Vorgänge sind:

  • der Erwerb von Todes wegen,
  • die Schenkung unter Lebenden,
  • die Zweckzuwendungen
  • sowie weitere rechtliche Tatbestände, die sich aus dem ErbStG ergeben.

Besondere Regelungen betreffen Vermögen einer Stiftung oder eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist.

Der Erwerb von Todes wegen ergibt sich aus § 3 ErbStG. Die steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen unter Lebenden ergeben sich aus § 7 ErbStG. Wegen des erheblichen Umfangs dieser Vorschriften wird auf deren gesetzliche Regelung verwiesen.

Als Zweckzuwendungen gelten Zuwendungen von Todes wegen oder freigiebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind, soweit hierdurch die Bereicherung des Erwerbers gemindert wird.

Die Umstände der Entstehung der Steuer ergeben sich aus § 9 ErbStG und die persönliche Steuerpflicht aus § 2 ErbStG. In beiden Fällen wird wiederum wegen des Umfangs der Vorschriften auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen.