Glossar

Organspendeverfügung

Mittels Organspendeverfügung kann man eine Regelung dahingehend treffen, nach der man seinen Körper, oder Teile davon, nach dem Tod entsprechend den Regelungen des Transplantationsgesetzes z.B. anderen Menschen oder der Wissenschaft zur Verfügung stellt.

Die derzeitige Rechtslage erlaubt eine derartige Verfügung, die aktiv,häufig mittels eines sog. „Organspenderausweises“, getroffen wird.

In der Diskussion befindet sich allerdings eine Regelungsänderung, nach der Organspenden per se, auf Grund einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage, grundsätzlich bei jedermann möglich sein sollen.  In diesem Fall kann man nur mittels einer zu treffenden privaten Verfügung ein derartiges Vorgehen untersagen. Eine zukünftige Rechtslage könnte damit die derzeitigen Gegebenheiten ins Gegenteil verkehren.



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