Glossar
Pflichtteilsverzicht
Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der auf seinen Pflichtteil Verzichtende auch auf sein Erbe verzichtet. Unbeschadet eines Verzichts auf seinen Pflichtteil steht dem Pflichtteilsverzichtenden damit sein Erbrecht weiterhin zu.